Das immer noch bestehende Einbahnstraßensystem sperrt den kürzesten Weg durch die Innenstadt für Radfahrer. Damit müssen die Radfahrer (bekanntlich ist Radverkehr auf kurze Wege angewiesen) für Planungsfehler büßen, die zugunsten des Kfz-Verkehrs begangen wurden. Seit 2004, seit der Fertigstellung der Welsleber Brücke, ist eine Lösung überfällig. Mehr dazu im Offenen Brief an den Oberbürgermeister und den Stadtrat zur Situation der Radfahrer in Schönebeck. | |
In die Kategorie "Einbahnstraße für Radfahrer gesperrt" gehört nun leider
wieder das Salztor. Konnte gerade erst vor drei Jahren, am
29.05.2007 die Freigabe
des Salztores verkündet werden (siehe linkes Foto), so wurde nun nach der
Straßensanierung im Salztor vergessen, das Zeichen "Radfahrer frei" wieder
anzubringen.
Angesichts dessen, daß diese Straße im Stadtentwicklungsplan a) als
wichtige Radverkehrsverbindung ausgewiesen ist, sich die Stadt darin
b) auch darauf festlegt hat, den umweltfreundlichen Fahrradverkehr zu fördern
und c) der zuständige Dezernent im Jahr 2007 der Freigabe "vorbehaltlos" zugestimmt hat,
ist dieses "Vergessen" (für das jetzt nachträglich Ausreden bemüht
werden statt eine schnelle Lösung anzuordnen) ein Anachronismus. Auch wenn
es sich nur um 100 Meter handelt - die Stadtverwaltung setzt damit ein
Zeichen gegen den Radverkehr. Mehr dazu hier und
im Offenen Brief an den
Oberbürgermeister und den Stadtrat. Übrigens wird seitens der Verwaltung allen Ernstes vorgeschlagen, statt durch das Salztor durch die Gorkistraße zu fahren, die extra dafür für Radfahrer im Gegenverkehr geöffnet werden soll. Die Freigabe für Radfahrer ist zwar zu begrüßen und längst überfällig - nur ist dies angesichts von über 500 Meter Umweg keine Alternative zur Fahrt durch das Salztor. |
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Der Radweg an der
Schönebecker Elbbrücke
endet auf Grünewalder Seite unmittelbar im Bereich der Kurve, ohne die
vorgeschriebene vorherige Einfädelspur in die Fahrbahn. Zahlreiche
unfallgefährliche Situationen finden dort statt. Update: Demnächst ist dieses Problem behoben. Am 31.05.2010 wird dort ein Kreisverkehr übergeben, der nicht nur die Verkehrsführung der Kfz vereinfacht, sondern auch den Radverkehr vernünftig vor dem Kreisverkehr auf die Fahrbahn führt. Ein Hinweis an die Radfahrer: als Radfahrer hat man im Kreis die selbe Vorfahrt wie die Kfz, man sollte sich deshalb in der Einfahrt zum Kreisverkehr und im Kreis so einordnen, daß man dort nicht von Fahrzeugen überholt wird, die einem dann beim Ausfahren aus dem Kreis die Vorfahrt nehmen (d.h. nicht zu dicht am Rand fahren, sonst treten die selben Gefahren auf wie vorher). |
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Der Radweg an der Wilhelm-Hellge-Straße verläuft z. T. unmittelbar
im Aufklappbereich von Autotüren, ohne den zum Parkstreifen
vorgeschriebenen Sicherheitsabstand (vorgeschrieben sind 75 cm zusätzlicher
Abstand). Dort fahrende Radfahrer gefährden sich selbst (dies ist in Schönebeck
allerdings nicht das einzige Beispiel für diesen Baufehler). Zusätzlich verengt der Radweg, der aus einem vorherigen Parkstreifen entstand, die Fahrbahn, so daß der Vorbeifahrabstand von Kfz am Parkstreifen sehr gering ist. Dadurch werden Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn gefährdet, da sie ein eingeschränktes Sichtfeld haben und Autos seeehr dicht an den parkenden Fahrzeugen vorbeifahren. Seit 2008 ist dieser Radweg nicht mehr benutzungspflichtig. Wer aber freiwillig auf diesem Weg fährt, unterliegt nach wie vor der Gefahr, gegen eine vom Beifahrer plötzlich geöffnete Fahrzeugtür zu fahren. |
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... (wird fortgesetzt) |