Radweg an der Wilhelm-Hellge-Straße. Neben einer aufgeklappten Tür verbleibt nicht mal eine Radfahrerbreite Platz. Der Radweg ist wegen seiner zu geringen Breite nicht zulassungsfähig. |
Mitteilung aus dem sachsen-anhaltischen Verkehrsministerium zur durchgeführten Verkehrsschau |
An dieser Kreuzung wird aus dem nicht benutzungspflichtigen Radweg ein Gehweg. Unter dem Zeichen "Gehweg" ist übrigens das Symbol des "Bördehamster-Radweges", eines regionalen Radwanderweges, angebracht. |
Eine Unfallmeldung aus der Volksstimme vom 28.08.2008. Genau solche, durch die fehlerhafte Anlage des Radweges verursachten Unfälle sollten durch die Aufhebung des Radweges vermieden werden. Durch die alleinige Aufhebung der Benutzungspflicht bei gleichzeitigem Weiterbestehen des Radweges wird Radfahrern jedoch weiterhin suggeriert, dort solle oder könne man sicher fahren. Eine Fehleinschätzung, wie man sieht. Dieser Unfall wäre vermeidbar gewesen. |