Die Gefahrenabwehrsatzung ist in die Jahre gekommen
Drei Wochen Frost ließen die Eisdecke auf mehr als 15 cm wachsen - und die
Stadtverwaltung warnt vor dem Betreten des Eises. Grundlage dafür ist die
Gefahrenabwehrverordnung der Verwaltungsgemeinschaft Schönebeck. Wenn die
Stadtverwaltung personell nicht in der Lage ist, die Eisflächen bei
ausreichender Eisdicke freizugeben (und das soll der eigentliche Grund sein),
dann soll sie sich diese Aufgabe nicht per Satzung überhelfen, sondern
stattdessen auf die Eigenverantwortung der Bürger verweisen.
Schließlich gibt es in der Gefahrenabwehrverordnung ein ähnliches
Verbot für keine andere vergleichbar gefährliche Freizeittätigkeit.
Man denke nur an das Baden, das leider jährlich immer wieder Opfer fordert
(hat in der Verwaltung noch niemand an ein Badeverbot oder eine Schwimmwestenpflicht gedacht?),
an das Skifahren und Rodeln, das Hand- und Fußballspielen oder auch das
Fensterputzen ohne geeignete Leiter. Selbst beim Treppensteigen passieren mehr
Unfälle als beim Eislaufen. Aber das alles ist erlaubt.
Mit der aktuellen Regelung werden die Bürger dadurch kriminalisiert, daß ein gern
ausgeübter Wintersport mit dem Ausbringen von Stacheldraht und dem Halten von
Kampfhunden gleichgesetzt wird.
Die alte Regelung ist ohnehin in die Jahre gekommen (nicht nur, weil es die
Verwaltungsgemeinschaft nicht mehr gibt, auch inhaltlich: kennen Sie etwa noch
jemanden, der - gleichfalls verboten - Gewässern Eis entnimmt, um es im Eiskeller einzulagern und im
seinen Sommer seinen Kühlschrank damit zu kühlen?). Die
demnächst fällige Neufassung sollte sich nicht auf das Ersetzen von
"Verwaltungsgemeinschaft" durch "Stadt" beschränken, es wäre Zeit, die Verordnung
zu entrümpeln und dabei auch das Eislaufverbot herauszunehmen (oder
allenfalls durch einen nicht mit Geldstrafen bewehrten Hinweis zu ersetzen).
(twi, 12.01.2009)