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Der Kommentar

Die Gefahrenabwehrsatzung ist in die Jahre gekommen

Drei Wochen Frost ließen die Eisdecke auf mehr als 15 cm wachsen - und die Stadtverwaltung warnt vor dem Betreten des Eises. Grundlage dafür ist die Gefahrenabwehrverordnung der Verwaltungsgemeinschaft Schönebeck. Wenn die Stadtverwaltung personell nicht in der Lage ist, die Eisflächen bei ausreichender Eisdicke freizugeben (und das soll der eigentliche Grund sein), dann soll sie sich diese Aufgabe nicht per Satzung überhelfen, sondern stattdessen auf die Eigenverantwortung der Bürger verweisen. Schließlich gibt es in der Gefahrenabwehrverordnung ein ähnliches Verbot für keine andere vergleichbar gefährliche Freizeittätigkeit. Man denke nur an das Baden, das leider jährlich immer wieder Opfer fordert (hat in der Verwaltung noch niemand an ein Badeverbot oder eine Schwimmwestenpflicht gedacht?), an das Skifahren und Rodeln, das Hand- und Fußballspielen oder auch das Fensterputzen ohne geeignete Leiter. Selbst beim Treppensteigen passieren mehr Unfälle als beim Eislaufen. Aber das alles ist erlaubt.
Mit der aktuellen Regelung werden die Bürger dadurch kriminalisiert, daß ein gern ausgeübter Wintersport mit dem Ausbringen von Stacheldraht und dem Halten von Kampfhunden gleichgesetzt wird.
Die alte Regelung ist ohnehin in die Jahre gekommen (nicht nur, weil es die Verwaltungsgemeinschaft nicht mehr gibt, auch inhaltlich: kennen Sie etwa noch jemanden, der - gleichfalls verboten - Gewässern Eis entnimmt, um es im Eiskeller einzulagern und im seinen Sommer seinen Kühlschrank damit zu kühlen?). Die demnächst fällige Neufassung sollte sich nicht auf das Ersetzen von "Verwaltungsgemeinschaft" durch "Stadt" beschränken, es wäre Zeit, die Verordnung zu entrümpeln und dabei auch das Eislaufverbot herauszunehmen (oder allenfalls durch einen nicht mit Geldstrafen bewehrten Hinweis zu ersetzen).
(twi, 12.01.2009)


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